Wahl zur
Vertreter-
versammlung
Information des Wahlvorstandes
Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
inzwischen wurden an alle Wahlberechtigten die Wahlunterlagen für die Wahlen zur Vertreterversammlung 2023 versandt.
Aufgrund der Nachfragen einiger Mitglieder möchten wir Ihnen die nachstehenden Hinweise zur Kenntnis geben:
Anleitung zur Online-Stimmabgabe
Den Wahlunterlagen war u.a. eine Anleitung zur Online-Stimmabgabe beigefügt. Damit sollten informatorisch die Schritte des Wahlvorgangs dargestellt werden. Die textlichen Hinweise zur Stimmabgabe beziehen sich dabei jedoch auf eine beispielhafte Wahl und nicht auf die konkrete Vertreterwahl unserer Genossenschaft. Diese missverständlichen Textverweise bitten wir zu entschuldigen und besser der erklärenden Menüführung im Wahl-Portal zu folgen. Im Online-Wahlportal sind die Vorgaben der Wahlordnung und der Satzung zur Stimmabgabe zutreffend, umfassend und unmissverständlich umgesetzt. Hierzu gehört u.a.:
- Der digitale Stimmzettel enthält den Nachnamen und Vornamen der für den einzelnen Wahlbezirk aufgestellten Kandidaten.
- Die Wahl erfolgt aufgrund von Einzelvorschlägen und nicht nach gebundenen Listen.
- Es ist gewährleistet, dass jedes wahlberechtigte Mitglied sein Stimmrecht nur einmal ausüben kann.
- Es ist gewährleistet, dass der Wähler auf dem Stimmzettel nur höchstens so viele Namen gültig ankreuzen kann, wie Vertreter in dem Wahlbezirk zu wählen sind. Kreuzt der Wähler mehr Namen auf dem Stimmzettel an, als im Wahlbezirk zu wählen sind, ist die Stimmabgabe ungültig.
- Es ist ausgeschlossen, dass ein Wähler einem Kandidaten mehrere Stimmen geben bzw. diesen mehrfach ankreuzen kann.
- Bis zur endgültigen Stimmabgabe kann die Eingabe korrigiert oder abgebrochen werden. Eine verbindliche Übermittlung des elektronischen Stimmzettels ist erst nach Bestätigung der Eingabe durch das Mitglied möglich.
- Die erfolgreiche Übermittlung (Speicherung der verbindlichen Stimmabgabe in der elektronischen Urne) wird dem Mitglied auf dem zur Durchführung der Wahl genutzten Endgerät angezeigt. Mit dieser Anzeige gilt die Stimmabgabe als vollzogen.
Stimmabgabe in den Geschäftsräumen der Genossenschaft
- Die digitale Stimmabgabe wird von der Genossenschaft während des Wahlzeitraums zusätzlich in der Geschäftsstelle der Genossenschaft (Lutherstraße 11 in 12167 Berlin) ermöglicht.
- Die digitale Stimmabgabe ist in der Geschäftsstelle während der Geschäftszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr; Dienstag von 10.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) möglich.
- Macht ein Wähler von der Stimmabgabe in den Räumlichkeiten der Genossenschaft Gebrauch, wird ihm hierfür die erforderliche IT-Technik zur Verfügung gestellt. Wahlhelfer können darüber Hinweise zur Benutzung geben. Die Stimmabgabe erfolgt jedoch selbständig und geheim durch das wahlberechtigte Mitglied.
Sie haben weitere Fragen zur Wahl oder benötigen Hilfe? Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren (Telefon 030 – 790094-20 oder vertreterwahl@bwv-berlin.de .
Mit freundlichen Grüßen
Der Wahlvorstand