Wahl zur
Vertreter-
versammlung
Ankündigung zur Vertreterwahl
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Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Jahr wird satzungsgemäß die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter für die Vertreterversammlung durchgeführt.
Genderneutrale Sprache
Bitte gestatten Sie uns nachstehend in diesem Zusammenhang einige organisatorische Hinweise:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen und sprechen mit sämtlichen Personenbezeichnungen alle Geschlechter an.
Welche Aufgaben haben Vertreter?
Die in der Vertreterversammlung organisierten Vertreter haben wichtige Aufgaben, erstreckt sich deren Zuständigkeit doch auf Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung. Als Beschlussorgan ist der zeitliche Einsatz der gewählten Vertreter jedoch überschaubar und konzentriert sich im Wesentlichen auf die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Ordentlichen Vertreterversammlung, die meist im Juni stattfindet.
Neben den satzungsgemäß verpflichtenden Vertreterversammlungen bieten wir unseren Vertretern auch die Teilnahme an anderen Informations- und Kommunikationsveranstaltungen an. In der Regel finden 3-4 diesbezügliche Veranstaltungen im Jahr statt.
Wir haben wesentliche Informationen zu der bevorstehenden Wahl in der Broschüre „Zukunft mitgestalten!“ zusammengestellt. Wir hoffen, dass Sie sich nach der Lektüre dieser Ausführungen aufgerufen und motiviert fühlen, Ihr Wahl- und Kandidatenbenennungsrecht wahrzunehmen.
Welche Form der Wahl wird durchgeführt?
Die Wahl zur Vertreterversammlung wird klimaschonend als Online-Wahl durchgeführt. Die entsprechenden Wahlunterlagen nebst Hinweisen zur Wahl werden Ihnen rechtzeitig – im August 2023 – zugesandt.
Wer kann Kandidaten vorschlagen?
Jedes Mitglied ist berechtigt, für seinen Wahlbezirk Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen. Die Anzahl der vorzuschlagenden Kandidaten ist nicht begrenzt. Jedes Mitglied kann auch sich selbst als Kandidaten benennen.
Eine hohe Anzahl an Kandidaten stärkt unsere demokratischen Strukturen und wir möchten Sie ausdrücklich motivieren, sich oder weitere Kandidaten für ein Vertretermandat vorzuschlagen.
Für eine gültige Kandidatenbenennung sind entsprechend unserer Wahlordnung folgende Angaben des vorgeschlagenen Mitgliedes erforderlich:
• Nachname
• Vorname
• Anschrift
Bitte verwenden Sie für Ihre Kandidatenvorschläge die Ihnen postalisch übersandte Benennungskarte, deren Rücksendung für Sie portofrei ist. Ihren Vorschlag können Sie uns auch formlos per Fax
(030 / 79 00 94 – 99) oder per Mail (vertreterwahl@bwv-berlin.de) zukommen lassen.
Bitte reichen Sie uns Ihre Kandidatenbenennung bis spätestens zum 15. März 2023 ein.
Kann die Liste der Kandidatenvorschläge eingesehen werden?
Die seitens des Wahlvorstandes als Kandidaten zugelassenen Wahlvorschläge werden nach Wahlbezirken alphabetisch zusammengestellt und liegen während der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Genossenschaft (Lutherstr. 11 in 12167 Berlin) zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Auf die Auslegung wird im Internet unter der Firma der Genossenschaft rechtzeitig hingewiesen.
Sie haben weitere Fragen?
Gern steht Ihnen Ihr Wahlvorstand für Fragen zur Verfügung:
per PostBeamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG
Wahlvorstand
Lutherstraße 11
12167 Berlin
per Mailvertreterwahl@bwv-berlin.de
per Fax 030 / 79 00 94 – 99
Gleichzeitig verweisen wir auf die Veröffentlichungen unter der Rubrik „Wahlen zur Vertreterversammlung 2023“ auf unserer Homepage www.bwv-berlin.de, die Sie regelmäßig und aktuell über das Wahlgeschehen unterrichtet. Auch liegt diese Wahlbekanntmachung in unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme für unser Mitglieder aus.
Mit freundlichen Grüßen
Der Wahlvorstand
Christine Grothe
Vorsitzende des Wahlvorstandes