Mitgliedschaft
In unserer Genossenschaft
Was ist das Besondere am genossenschaftlichen Wohnen?
Mit einer Genossenschaftswohnung entscheiden Sie sich im Prinzip für eine Wohnform, die zwischen Miete und Eigentum liegt. Als Mitglied werden Sie Miteigentümer der Genossenschaft und erwerben damit das Recht auf wohnliche Versorgung, ohne den Pflichten des Wohneigentums als Einzelperson ausgesetzt zu sein.
Der Erfolg der genossenschaftlichen Wohnform beruht dabei auf dem Umstand, dass der Geschäftsbetrieb zur Wohnungsbewirtschaftung mit dem Ziel unterhalten wird, die gemeinsamen Mitgliederinteressen ohne Gewinnmaximierungsanspruch zu fördern. Unabhängig und nach demokratischen Prinzipien entscheiden die Genossenschaften autonom über die Frage, wie und in welche Richtung das genossenschaftliche Wohnen entwickelt werden soll.