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Erhöhung des Steuerfreibetrages
Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesrat hat dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 der Bundesregierung am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Damit wurden von der Bundesregierung einige Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht.
Unter anderem wurde der Sparerpauschbetrag erheblich erhöht.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde der Sparer-Pauschbetrag wie folgt geändert (angehoben) (§ 20 Abs. 9 EstG-E):
• Alleinstehende: von 801 EUR auf 1.000 EUR (ab 2023)
• Zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner: von 1.602 EUR auf 2.000 EUR (ab 2023)
Für vor dem 01.01.2023 erteilte Freistellungsaufträge bestand kein Handlungsbedarf seitens des Steuerpflichtigen. Gemäß den gesetzlichen Regelungen wurden alle Freistellungsaufträge mit aktuell gültigem Höchstbetrag von 801 €/1.602 € automatisch zum 01.01.2023 auf 1.000 €/2.000 € angehoben. Für Freistellungsaufträge mit nicht ausgeschöpftem Freistellungsvolumen erfolgte eine Anhebung des bisher freigestellten Betrages um 24,844 Prozent.
Es erfolgte eine automatische Anpassung des freigestellten Betrages durch den zum Kapitalertragssteuerabzug Verpflichteten – also die Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG.
Sollten Sie mit der automatischen Erhöhung des Freistellungsauftrages durch die BWV zu Berlin eG nicht einverstanden sein, müssen Sie in jedem Fall aktiv werden und diesen manuell anpassen.
Hierzu steht Ihnen das Formular Freistellungsauftrag auf unserer Homepage unter Formulare oder in unserem Mitgliederportal zur Verfügung.
Alle Fragen rund um die Mitgliedschaft beantworten wir Ihnen gern. Sie erreichen das Team Mitgliederwesen unter der Telefonnummer 030/79 00 94-91 oder richten Sie Ihre Anfrage an mitgliederwesen@bwv-berlin.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG