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Muss ich im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses einen Mundschutz tragen?

Die wichtigste Regel in Zeiten von Corona ist: Abstand, Abstand, Abstand. Insbesondere Bewohner in Mehrfamilienhäusern sind gelegentlich dem Problem ausgesetzt, diese Maßgabe nicht immer erfüllen zu können. Schließlich handelt es sich um mehrere Haushalte, die möglichst keinen Kontakt zueinander haben sollten, sich aber Hauseingang, Treppenhaus, Keller oder ggf. auch eine Waschküche teilen. Müssen deshalb die Wohnungsnutzer auch in gemeinschaftlichen Räumen einen Mund- und Nasenschutz tragen? Und dürfen Türklinken noch angefasst werden?

Behördlicherseits gibt es keine besondere Maßnahmen – wie zum Beispiel eine verordnete Maskenpflicht –, an die sich speziell im Mehrfamilienhaus gehalten werden muss. Trotzdem sollte auch hier ein Abstand von 1,5 Metern gewahrt werden. Am besten bleiben Sie im Zwischengeschoss stehen, wenn Ihnen ein Nachbar entgegenkommt, damit kein Gegenverkehr auf den engen Treppenstufen herrscht. Zur Begrüßung sollte selbstverständlich auf ein Händeschütteln verzichtet werden – ein Zunicken sollte in diesen Tagen ausreichen. Auch die gemeinsame Nutzung eines Aufzugs mit Nachbarn sollte in Pandemiezeiten unterbleiben. Zu hoch ist das Risiko einer Tröpfcheninfektion, wenn sich zwei Personen auf engem Raum befinden. Zudem kann der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht mehr garantiert werden. Benutzen Sie den Fahrstuhl am besten nur noch für Ausnahmefälle, zum Beispiel einen schweren Einkauf oder tragen Sie dabei zur Sicherheit eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Der Hauptübertragungsweg des Coronavirus ist über Tröpfchen, die beim Husten, Niesen und Ausatmen entstehen. Laut dem Robert-Koch-Institut(RKI) ist es aber auch nicht ausgeschlossen, dass die Infektion auch über kontaminierte Oberflächen stattfinden kann. Darum halten wir es rein vorsorglich für besser, die Türklinken in einem Mehrfamilienhaus nicht mehr direkt anzufassen. Wenn möglich, sollten diese nur noch mit Handschuhen oder dem Ärmel berührt werden. Außerdem ist es geboten, sich nach dem Betätigen der Türklinke nicht ins Gesicht zu fassen und sofort die Hände gründlich zu waschen.

Bitte beachten Sie die Hygiene- und Schutzempfehlungen und bleiben Sie gesund.

 

 

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