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Neue Grundsätze für die Vergabe von Wohnungen
Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
eine große Anzahl an Mitglieder unserer Genossenschaft haben ein Wohnungsgesuch registrieren lassen. Aufgrund der lebhaften Nachfrage müssen in der Regel von den Mietinteressenten Wartezeiten bei der Wohnungsversorgung einkalkuliert werden.
Die Wohnungsvergabe wiederum erfolgt nach verlässlichen und klaren Regeln. In regelmäßigen Abständen wird dieses Regelwerk an geänderte Bedingungen und Einschätzungen angepasst. Am 12. September 2019 wurde eine Neufassung der Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand beraten und beschlossen. Diese Grundsätze gelten ab dem 01. Oktober 2019.
In Abstimmung mit diesen Grundsätzen haben wir für Sie auch einen neuen Wohnungsbewerbungsbogen entwickelt.
Die Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen finden Sie unter:
https://www.bwv-berlin.de/vergaberichtlinien.html.
Den Wohnungsbewerbungsbogen finden Sie unter:
https://www.bwv-berlin.de/formulare.html.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Einsle und Ina Silbe
Vorstandsmitglieder